Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Konzeption und für die pädagogische Arbeit in der Kindertagesstätte ist das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) und der Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan. Die Inhalte dieser Gesetze werden in Zusammenarbeit mit Kita, Träger, Gemeinde Gochsheim, evang. Kita-Verband Bayern und bei Fortbildungen reflektiert und umgesetzt.